AGB – Photobock
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Photobock
1. Nach Eurer Anfrage erhaltet Ihr den Leistungsumfang und den Festpreis des Photobocks.
2. Durch Bestätigen eines Termins in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, SMS, WhatsApp, Facebook Messenger) ist der Vertrag für beide Parteien bindend.
3. Es ist pfleglich mit den aufgestellten Geräten und deren Zubehör umzugehen.
4. Anweisungen des Personals von Photobock ist Folge zu leisten.
5. Die von Photobock bereitgestellten Fotos werden für alle Teilnehmer dieser Veranstaltung über ein einheitliches Kennwort in einer online Galerie dargestellt. Damit können alle Teilnehmer auf die Fotos der Veranstaltung zugreifen.
6. Photobock haftet in keiner Form für Missbrauch, den ein Teilnehmer des Events mit den Fotos von anderen Teilnehmern eventuell betreiben könnte.
7. Nacktbilder oder Bilder mit Gewaltverherrlichung, Jugendgefährdung oder Diskriminierung jeglicher Art sind strengstens verboten!
8. Sollte eine Party z.B. durch übermäßigen Alkoholkonsum zu einer Gefahr für die Geräte von Photobock werden, ist der Mieter aufgefordert, die Nutzung des Photobock vorzeitig zu beenden. In diesem Fall ist trotzdem der vollständige Nutzungspreis zu begleichen.
9. Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten Photobooth und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für
a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt zu erstatten
c) Bergungs- und Rückführungskosten
d) Gutachterkosten
e) Wertminderung (technisch & merkantil)
f) den Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung
h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen durch den Vermieter
9.1 Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten Photobock durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Photobock durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt.
10. Die Nutzung der Photobock-Produkte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Mieters. Der Mieter kann uns nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter verantwortlich machen. Wir haften folglich ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln:
10.1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
10.2. Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt.
10.3. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die Voraussetzung für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.
10.4. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
10.5. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt diese Ziffer 3 entsprechend.
10.6. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10.7. Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt.
11. Ihr könnt bis zu 5 Wochen im Voraus kostenlos die Leistung schriftlich (Brief, E-Mail, SMS, WhatsApp, Facebook Messenger) stornieren. Im Falle eines Stornos werden dem Vertragspartner folgende Beträge in Rechnung gestellt:
· 4 Wochen vor Mietbeginn = 25 % des Auftragswerts.
· 2 Wochen vor Mietbeginn = 50 % des Auftragswerts.
· 1 Woche vor Mietbeginn = 75 % des Auftragswerts.
Stand: 01.08.2014